Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 10. April 2024 – momox/EUIPO – Nyky (momox fashion)

(Rechtssache T-601/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: momox SE (Berlin, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt U. Lüken)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Nyky Srl (Silea, Italien)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 7. August 2023 (Sache R 138/2023-1).

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1     ABl. C, C/2023/675 vom 13.11.2023.