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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 10. Mai 2004

in den verbundenen Rechtssachen T-314/03 und T-378/03, Musée Grévin SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(PHARE/JOP-Programm - Projekt eines gemeinsamen Unternehmens in Polen - Gemeinschaftliche Finanzierung - Rückforderung der gesamten ausgezahlten Mittel - Schiedsklausel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In den verbundenen Rechtssachen T-314/03 und T-378/03, Musée Grévin SA mit Sitz in Paris (Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Geneste und O. Davidson) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Sack und G. Boudot), wegen Nichtigerklärung von Schreiben der Kommission vom 8. Juli und 30. September 2003 an die Crédit Lyonnais über die Rückforderung der Mittel, die an die Klägerin als Zuschüsse im Rahmen des JOP-Programms, Kreditrahmen 2, ausgezahlt wurden, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. Azizi sowie der Richter M. Jaeger und F. Dehousse - Kanzler: H. Jung - am 10. Mai 2004 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

    Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

    Die Klägerin trägt die Kosten.

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1 - - ABl. C 275 vom 15.11.2003.