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Klage, eingereicht am 29. Oktober 2009 - TTNB/HABM - March (Tila March)

(Rechtssache T-433/09)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: TTNB SARL (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Moiroux)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Juan Carmen March (Madrid, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. August 2009 in der Sache R 1538/2008-2 aufzuheben und die angemeldete Marke zur Eintragung zuzulassen;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Tamara Taichman, Rechtsvorgängerin der Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Tila March" für Waren der Klassen 3, 18 und 25 - Anmeldung Nr. 5 402 722.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Juan Carmen March.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarke "CARMEN MARCH" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 25, 35 und 38; der Widerspruch richtete sich gegen die Eintragung für Waren der Klassen 3, 18 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009), da keine Gefahr einer Verwechslung der einander gegenüberstehenden Marken bestehe.

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