Rechtsmittel, eingelegt am 21. Mai 2008 von Carina Skareby gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 6. März 2008 in der Rechtssache F-46/06, Skareby/Kommission
(Rechtssache T-193/08 P)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Carina Skareby (Leuven, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz, avocats)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 6. März 2008 in der Rechtssache F-46/06 aufzuheben;
den von ihr vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst geltend gemachten Anträgen auf Aufhebung und Schadensersatz stattzugeben;
der Kommission die Kosten beider Instanzen aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Mit dem vorliegenden Rechtsmittel begehrt die Rechtsmittelführerin die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 6. März 2008 in der Rechtssache Skareby/Kommission, F-46/06, durch das die Klage abgewiesen wurde, mit der sie die Aufhebung der Beurteilung ihrer beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004 und Schadensersatz geltend macht.
Zur Begründung ihres Rechtsmittels beruft sich die Rechtsmittelführerin auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler (Randnrn. 66, 98 und 113 des angefochtenen Urteils) und die Entstellung eines Beweismittels (Randnr. 68).
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