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Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiojo administracinio teismas (Litauen), eingereicht am 13. November 2020 – UAB „Baltic Master“/Muitinės departamentą prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos

(Rechtssache C-599/20)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Lietuvos vyriausiojo administracinio teismas

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: UAB „Baltic Master“

Drittpartei: Muitinės departamentą prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos

Vorlagefragen

Sind Art. 29 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EWG) Nr. 2913/921 vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und Art. 143 Abs. 1 Buchst. b, e und f der Verordnung (EWG) Nr. 2454/932 vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften im vorliegenden Fall dahin auszulegen, dass der Käufer und der Verkäufer in Fällen wie dem vorliegenden als miteinander verbundene Personen anzusehen sind, in denen zwar Dokumente (offizielle Unterlagen) fehlen, aus denen das Vorliegen einer geschäftlichen Partnerschaft oder Kontrolle hervorgeht, die der Transaktion zugrunde liegenden Umstände auf der Basis objektiver Kriterien jedoch nicht für die Ausübung wirtschaftliche Aktivitäten unter normalen Umständen, wohl aber für Situationen charakteristisch sind, in denen (1) besonders enge Geschäftsbeziehungen aufgrund eines hohen Grades gegenseitigen Vertrauens bestehen oder (2) eine an der Transaktion beteiligte Partei über die andere Partei Kontrolle ausübt oder beide Parteien durch einen Dritten kontrolliert werden?

Ist Art. 31 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 dahin auszulegen, dass er der Bestimmung des Zollwerts aufgrund von Informationen entgegensteht, die in einer nationalen Datenbank enthalten sind und sich auf einen Zollwert von Waren mit demselben Ursprung beziehen, die, auch wenn sie nicht gleichartig im Sinne von Art. 142 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 sind, unter dieselbe TARIC Position gefasst werden?

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1     Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1992, L 302, S. 1).

2     Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1993, L 253, S. 1).