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Urteil des Gerichts vom 24. März 2011 - Dover/Parlament

(Rechtssache T-149/09)1

(Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - Kontrolle der Verwendung der Vergütungen - Zulagen für parlamentarische Assistenz - Ausgabenbelege - Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Densmore Ronald Dover (Borehamwood, Hertfordshire, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: D. Vaughan, QC, M. Lester, Barrister, und M. French, Solicitor)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: H. Krück, D. Moore und M. Windisch)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D (2009) 4639 des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2009 über die Rückforderung der dem Kläger als Vergütungen des Parlaments gezahlten Beträge

Tenor

Die Entscheidung D (2009) 4639 des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2009 wird für nichtig erklärt, soweit mit ihr die Rückforderung eines Betrags von 193 001 Pfund Sterling angeordnet wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Parlament und Herr Densmore Ronal Dover tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 141 vom 20.6.2009.