Language of document : ECLI:EU:T:2012:371





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 12. Juli 2012 –
Leifheit/HABM – Vermop Salmon (Twist System)

(Rechtssache T‑334/10)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke Twist System – Ältere Gemeinschaftswortmarken TWIX und TWIXTER – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Nichtigkeitsverfahren betreffend relative Eintragungshindernisse – Auf das Vorbringen beschränkte Prüfung – Berücksichtigung der Anwendungskriterien der angeführten Bestimmungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 63 Abs. 1 und 76 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 20‑21, 23)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30, 33, 44)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 34‑35)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Wortmarke Twist System – Wortmarken TWIX und TWIXTER (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 53 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 37‑45)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 43)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Mai 2010 (verbundene Sachen R 924/2009‑1 und R 1013/2009‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Vermop Salmon GmbH und der Leifheit AG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Leifheit AG trägt die Kosten.