Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der Vesselina Ranguelova gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Juni 2005

(Rechtssache T-227/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Vesselina Ranguelova, wohnhaft in Bergen (Niederlande), hat am 13. Juni 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Xavier Martin, Albert Coolen und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission über ihre Einstufung in die Besoldungsgruppe A*6 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wurde von der Kommission als Bedienstete auf Zeit auf einer Stelle eingestellt, deren Verantwortungsgrad in der Stellenausschreibung unter Bezugnahme auf die Besoldungsgruppen A 7 bis A 4 festgelegt worden war, die nach dem neuen System den Besoldungsgruppen A*8 bis A*12 entsprechen. Dennoch wurde sie bei ihrer Einstellung in die Besoldungsgruppe A*6 eingestuft.

Die Klägerin wendet sich gegen diese Entscheidung und macht dieselben Klagegründe geltend wie der Kläger in der Rechtssache T-196/05.

____________