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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Javier Maria Vega Bordell gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 13. Juni 2005

(Rechtssache T-228/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Javier Maria Vega Bordell, wohnhaft in Brüssel, hat am 13. Juni 2005 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Xavier Martin, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung über seine Ernennung zum Beamten der Europäischen Gemeinschaften aufzuheben, soweit darin seine Besoldungsgruppe bei der Einstellung nach Artikel 12 des Anhangs XIII des Statuts festgesetzt wird;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-130/05, Albert-Bousquet u. a./Kommission1, und ähneln zum Teil denen in der Rechtssache T-58/05, Centeno Mediavilla u. a./Kommission2.

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1 - ABl. C 132 vom 28.5.2005, S. 31.

2 - ABl. C 93 vom 16.4.2005, S. 38.