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Klage, eingereicht am 28. Juni 2013 – CN/Parlament

(Rechtssache T-343/13)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: CN (Brumath, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Europäische Union und das Europäische Parlament zu verurteilen, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 1 000 Euro für den erlittenen materiellen Schaden zuzüglich Zinsen in Höhe von 6,75 % zu zahlen;

die Europäische Union und das Europäische Parlament zu verurteilen, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 40 000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zuzüglich Zinsen in Höhe von 6,75 % zu zahlen;

der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament die gesetzlichen und die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage begehrt CN, ein Ruhestandsbeamter des Rates, Ersatz des materiellen und des immateriellen Schadens, den er infolge der Veröffentlichung des Auszugs aus einer von ihm eingereichten Petition, in dem sich eine Reihe von persönlichen Daten, darunter Informationen zu seinem Gesundheitszustand und zu einer behinderten Person in der Familie, befunden hätten, auf der auch von außen zugänglichen Website des Europäischen Parlaments erlitten habe.

Die Verbreitung der Daten sei in weitreichendem Umfang erfolgt, wenn man die Tatsache berücksichtige, dass man bei Eingabe des Namens des Klägers in der Suchmaschine Google zu dem vom Parlament veröffentlichten Auszug aus der Petition habe gelangen können.

Trotz der Aufforderungen des Klägers habe das Parlament die Veröffentlichung der persönlichen Daten nicht rückgängig gemacht und diese Rücknahme erst in einem zweiten Schritt nach Einschaltung eines Anwalts vorgenommen.

Das Verhalten des Europäischen Parlaments sei aus folgenden Gründen rechtswidrig:

Verstoß gegen Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten;

Verstoß gegen Art. 8 der Charta der Grundrechte;

Verstoß gegen Art. 22 des am 13. Dezember 2006 angenommenen und am 23. Dezember 2010 von der Europäischen Union ratifizierten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;

Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12. Januar 2001, S. 1).