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Klage, eingereicht am 28. Juni 2013 – Out of the blue/HABM – Dubois et al. (FUNNY BANDS)

(Rechtssache T-344/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Out of the blue KG (Lilienthal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Hasselblatt und D. Kipping)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Frédéric Dubois et al. (Lasne, Belgien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 4. April 2013 in der Sache R 542/2012-2 aufzuheben,

dem HABM seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen,

für den Fall, dass Herr Dubois dem vorliegenden Verfahren als Streithelfer beitritt, dem Streithelfer seine eigenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke, die das Wortelement „FUNNY BANDS“ enthält, für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 14, 17 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 350 794.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsches nicht eingetragenes Zeichen „FUNNY BANDS“ für verschiedene Waren, Dienstleistungen und Tätigkeiten.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.