Language of document : ECLI:EU:T:2014:614





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 4. Juli 2014 – Construcción, Promociones e Instalaciones/HABM – Copisa Proyectos y Mantenimientos Industriales (CPI COPISA INDUSTRIAL)

(Rechtssache T‑345/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke CPI COPISA INDUSTRIAL – Ältere spanische Bildmarke Cpi construcción promociones e instalaciones, s.a. und ältere Geschäftsbezeichnung Construcción, Promociones e Instalaciones, S.A.-C.P.I. – Relative Eintragungshindernisse – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Kein Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marke – Kein Nachweis der Benutzung der älteren Geschäftsbezeichnung im geschäftlichen Verkehr“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Auslegung unter Berücksichtigung des Normzwecks von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 20)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 21-23)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Anwendung der Kriterien auf den konkreten Fall (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 24, 25)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Festsetzung eines Mindestmaßes der Benutzung – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 25)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Beurteilungskriterien – Erfordernis konkreter und objektiver Beweise (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 26)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 40)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Auslegung im Licht des Unionsrechts (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 41)

8.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Benutzung des Kennzeichenrechts im geschäftlichen Verkehr – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und 42 Abs. 2 und3) (vgl. Rn. 42, 43)

9.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Benutzung des Kennzeichenrechts im geschäftlichen Verkehr – Begriff – Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 44)

10.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Örtliche Bedeutung des Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 45, 46)

11.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Benutzung des Kennzeichenrechts im geschäftlichen Verkehr – Zeitliches Kriterium (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 Buchst. a) (vgl. Rn. 47)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. April 2013 (Sache R 1935/2012‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Construcción, Promociones e Instalaciones, SA und der Copisa Proyectos y Mantenimientos Industriales, SA

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Construcción, Promociones e Instalaciones, SA trägt die Kosten.