Language of document : ECLI:EU:T:2014:974





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 19. November 2014 – Out of the blue/HABM – Dubois u. a. (FUNNY BANDS)

(Rechtssache T‑344/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FUNNY BANDS – Ältere nationale geschäftliche Bezeichnung FUNNY BANDS – Älterer nationaler Domain-Name ‚www.funny-bands.com‘ – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Benutzung eines Zeichens von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung im geschäftlichen Verkehr – Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 – Zurückweisung des Widerspruchs“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Örtliche Bedeutung des Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 22-25)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Beurteilung nach den in dem für den Schutz des betreffenden Kennzeichens maßgeblichen nationalen Recht festgelegten Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 36)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Wortmarke FUNNY BANDS – Geschäftliche Bezeichnung FUNNY BANDS und Domain-Name www.funny-bands.com (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 37)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. April 2013 (Sache R 542/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Out of the blue KG und Herrn Frédéric Dubois u. a.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Out of the blue KG trägt die Kosten.