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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 9. Juli 2021 – Ministero dell’Interno/TO

(Rechtssache C-422/21)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Ministero dell’Interno

Beklagter: TO

Vorlagefrage

Steht Art. 20 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 20131 einer nationalen Regelung entgegen, die den Widerruf der Aufnahmemaßnahmen gegenüber dem volljährigen und nicht in die Kategorie der „schutzbedürftigen Personen“ fallenden Antragsteller vorsieht, wenn er außerhalb des Unterbringungszentrums ein besonders gewalttätiges Verhalten an den Tag gelegt hat, das sich im Gebrauch von körperlicher Gewalt gegen Amtsträger und/oder mit öffentlichen Dienstleistungen betraute Personen manifestiert hat und bei den Opfern derartige Verletzungen verursacht hat, dass sie eine Behandlung durch den örtlichen ärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen mussten?

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1     Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung) (ABl. 2013, L 180, S. 96).