Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011 – El Jirari Bouzekri/HABM – Nike International (NC NICKOL)
(Rechtssache T‑207/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke NC NICKOL – Ältere Gemeinschaftsbildmarke NIKE – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Fehlende Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5) (vgl. Randnrn. 29-31)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Februar 2009 (Sache R 554/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Nike International Ltd und Herrn Mustapha El Jirari Bouzekri |
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Februar 2009 (Sache R 554/2008‑2) wird aufgehoben. |
2. | | Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten von Herrn Mustapha El Jirari Bouzekri. Die Nike International Ltd trägt ihre eigenen Kosten. |