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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. Juli 2014 – Mészáros/Kommission

(Rechtssache F-22/13)1

(Öffentlicher Dienst – Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/207/11 – In die Reserveliste aufgenommener erfolgreicher Teilnehmer am Auswahlverfahren – Überprüfung der Bedingungen für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren der Besoldungsgruppe AD 7 durch die Anstellungsbehörde – Berufserfahrung von geringerer Dauer als die verlangte Mindestdauer – Offensichtlicher Beurteilungsfehler des Prüfungsausschusses – Rücknahme des Einstellungsangebots durch die Anstellungsbehörde – Gebundene Entscheidung der Anstellungsbehörde)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Mátyás Támas Mészáros (Krakau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Pecyna)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den von ESTAT gestellten Antrag auf Einstellung des Klägers abzulehnen und den Kläger als nicht zum Auswahlverfahren EPSO/AD/207/11 zulassungsfähig einzustufen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von Herrn Mészáros zu tragen.

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1 ABl. C 219 vom 5.10.2013, S. 7.