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Klage, eingereicht am 18. Dezember 2023 – Primagran/EUIPO – Primagaz (PRIMA)

(Rechtssache T-1162/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Primagran sp. z o.o. (Stegna, Polen) (vertreten durch Rechtsanwälte R. Skubisz und T. Drab sowie Rechtsanwältin E. Stec-Dobroczyńska)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Primagaz SAS (Paris, Frankreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke PRIMA – Unionsmarke Nr. 18 024 541

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. Oktober 2023 in der Sache R 213/2023-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Beklagten und, falls die andere Beteiligte vor der Beschwerdekammer dem Verfahren beitritt, der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung des berechtigten Vertrauens.

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