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Klage, eingereicht am 23. April 2024 – Europäische Kommission/Slowakische Republik

(Rechtssache C-281/24)

Verfahrenssprache: Slowakisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch R. Lindenthal, E. Sanfrutos Cano als Bevollmächtigte)

Beklagte: Slowakische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2007/60/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken verstoßen hat, dass sie innerhalb der festgelegten Fristen die Hochwassermanagementpläne weder überprüft noch erforderlichenfalls aktualisiert hat und sie der Kommission nicht zur Verfügung gestellt hat;

der Slowakischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2007/60/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 22. Dezember 2021 die Hochwassermanagementpläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisierten. Nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2007/60/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Bewertung der aktualisierten Hochwassermanagementpläne und gegebenenfalls die aktualisierte Fassung dieser Pläne bis zum 22. März 2022 zur Verfügung zu stellen.

Die Slowakische Republik sei ihren Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2007/60/EG zu den genannten Terminen nicht nachgekommen.

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1 ABl. 2007, L 288. S. 1.