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Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts für das Saarland (Deutschland) eingereicht am 4. Dezember 2023 - A gegen GKV-Spitzenverband

(Rechtssache C-743/23, GKV-Spitzenverband)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landessozialgericht für das Saarland

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: A

Beklagter: GKV-Spitzenverband

Beteiligte Partei: Moguntia Food Group AG

Vorlagefragen:

Ist Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/20041 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 987/20092 dahin auszulegen, dass bei der Prüfung, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ausgeübt wird, alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers einschließlich seiner Tätigkeit in Drittstaaten zu berücksichtigen sind?

Oder ist Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 8 der Verordnung Nr. 987/2009 dahin auszulegen, dass bei der Prüfung, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ausgeübt wird, nur die Tätigkeiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, die in Mitgliedstaaten ausgeübt werden?

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1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2004, L 166, S. 1).

1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2009, L 284, S. 1).