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Urteil des Gerichts vom 15. September 2011 - CEVA/Kommission

(Rechtssache T-285/09)1

(Sonderprogramm der technologischen Forschung und Entwicklung im Bereich lebender Ressourcen - Vorhaben SEAPURA - Förderungsvertrag - Schiedsklausel - Aufforderung zur Erstattung von Vorschüssen, die in Erfüllung eines Vertrags über die Forschungsfinanzierung gezahlt wurden - Mahnschreiben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Centre d'étude et de valorisation des algues SA (CEVA) (Pleubian, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Peyrical)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: V. Joris im Beistand von Rechtsanwalt E. Bouttier)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von vier Mahnschreiben der Kommission vom 11. Mai 2009, mit denen sie die Klägerin aufforderte, ihr die Vorschüsse zu erstatten, die sie ihr in Erfüllung eines im Rahmen des Sonderprogramms der technologischen Forschung und Entwicklung über ein Vorhaben mit dem Titel "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" geschlossenen Förderungsvertrags gezahlt habe

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Centre d'étude et de valorisation des algues SA (CEVA) trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 220 vom 12.9.2009.