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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 1. März 2007 - Fardoom und Ashbrook / Kommission

(Rechtssache F-72/05)1

(Beamte - Kostenerstattung - Dienstreisekosten - Weigerung, die Dienstreiseanträge zu unterzeichnen, die im Rahmen einer Gewerkschaftstätigkeit gestellt wurden - Klagebefugnis - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mohammad Reza Fardoom (Roodt-sur-Syre, Luxemburg) und Michael Ashbrook (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: ursprünglich Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti, dann Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und V. Joris)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Kommission sich weigerte, die Dienstreiseanträge zu unterzeichnen, die die Kläger im Rahmen ihrer Gewerkschaftstätigkeit gestellt hatten.

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 229 vom 17.9.2005, S. 37 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-291/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).