Klage, eingereicht am 4. Juni 2021 – Laboratorios Ern / EUIPO – Nordesta (APIAL)
(Rechtssache T-315/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Laboratorios Ern, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin I. Miralles Llorca)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nordesta GmbH (München, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Antragstellerin: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke APIAL – Anmeldung Nr. 17 958 998
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. März 2021 in der Sache R 1560/2020-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Eintragung der Unionswortmarke 17 958 998 APIAL für alle Waren der Klassen 3, 4 und 5 zurückzuweisen;
dem EUIPO und der Nordesta GmbH, falls diese dem Rechtsstreit als Streithelferin beitreten sollte, die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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