Language of document :

Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2021 – Uniwersytet Wrocławski/REA

(Rechtssache T-137/16 RENV)1

(Schiedsklausel – Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] – Förderfähige Kosten – Rückzahlung gezahlter Beträge)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Uniwersytet Wrocławski (Wrocław, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen A. Krawczyk-Giehsmann und K. Szarek)

Beklagte: Europäische Exekutivagentur für die Forschung (Prozessbevollmächtigte: S. Payan-Lagrou und V. Canetti im Beistand der Rechtsanwälte M. Le Berre und G. Materna)

Gegenstand

Klage nach Art. 272 AEUV zum einen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der im Auftrag der Europäischen Kommission handelnden REA, die Finanzhilfevereinbarung für das Projekt Cossar (Nr. 252908) zu kündigen und die Klägerin zur Rückzahlung der Beträge von 36 508,37 Euro, von 58 031,38 Euro und von 6 286,68 Euro sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 5 803,14 Euro zu verpflichten, und zum anderen auf Rückerstattung der entsprechenden Beträge durch die REA zuzüglich Zinsen vom Tag der jeweiligen Zahlung bis zum Tag der Rückerstattung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Uniwersytet Wrocławski trägt die Kosten der Verfahren vor dem Gericht und die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vor dem Gerichtshof.

____________

1     ABl. C 200 vom 6.6.2016.