Language of document : ECLI:EU:T:2021:413





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 7. Juli 2021 –
S. Tous/EUIPO – Zhejiang China-Best Import & Export (Leuchte)

(Rechtssache T492/20)

„Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine Leuchte darstellt – Ältere Unionsbildmarken mit der Darstellung eines Teddybären – Nichtigkeitsgründe – Art. 25 Abs. 1 Buchst. b und e der Verordnung (EG) Nr. 6/2002“

1.      Gemeinschaftsgeschmacksmuster– Nichtigkeitsgründe – Fehlende Eigenart – Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorruft als das ältere Geschmacksmuster – Gesamtbeurteilung sämtlicher Bestandteile, die das ältere Geschmacksmuster aufweist

(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 3 Buchst. a und 6 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 14, 16, 17)

2.      Gemeinschaftsgeschmacksmuster– Nichtigkeitsgründe – Kollision mit einem älteren Geschmacksmuster – Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorruft als das ältere Geschmacksmuster – Beurteilungskriterien – Gestaltungsfreiheit des Entwerfers – Zwischen den Geschmacksmustern in Bezug auf gemeinsame Merkmale bestehende Ähnlichkeiten

(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 10 und 25 Abs. 1 Buchst. d)

(vgl. Rn. 19-21, 23)

3.      Gemeinschaftsgeschmacksmuster– Nichtigkeitsgründe – Kollision mit einem älteren Geschmacksmuster – Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorruft als das ältere Geschmacksmuster – Informierter Benutzer – Begriff

(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 6 Abs. 2 und 25 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 25-28)

4.      Unionsmarke – Wirkungen der Unionsmarke – Rechte aus der Marke – Recht, die Benutzung der Marke zu verbieten – Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens ohne rechtfertigenden Grund, die die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt

(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 25 Abs. 1 Buchst. e; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 2 Buchst. d)

(vgl. Rn. 40)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Mai 2020 (Sache R 1553/2019-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen S. Tous und Zhejiang China-Best Import & Export

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die S. Tous, SL trägt die Kosten.