Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 7. Juli 2021 –
S. Tous/EUIPO – Zhejiang China-Best Import & Export (Leuchte)
(Rechtssache T‑492/20)
„Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine Leuchte darstellt – Ältere Unionsbildmarken mit der Darstellung eines Teddybären – Nichtigkeitsgründe – Art. 25 Abs. 1 Buchst. b und e der Verordnung (EG) Nr. 6/2002“
1. Gemeinschaftsgeschmacksmuster– Nichtigkeitsgründe – Fehlende Eigenart – Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorruft als das ältere Geschmacksmuster – Gesamtbeurteilung sämtlicher Bestandteile, die das ältere Geschmacksmuster aufweist
(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 3 Buchst. a und 6 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 14, 16, 17)
2. Gemeinschaftsgeschmacksmuster– Nichtigkeitsgründe – Kollision mit einem älteren Geschmacksmuster – Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorruft als das ältere Geschmacksmuster – Beurteilungskriterien – Gestaltungsfreiheit des Entwerfers – Zwischen den Geschmacksmustern in Bezug auf gemeinsame Merkmale bestehende Ähnlichkeiten
(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 10 und 25 Abs. 1 Buchst. d)
(vgl. Rn. 19-21, 23)
3. Gemeinschaftsgeschmacksmuster– Nichtigkeitsgründe – Kollision mit einem älteren Geschmacksmuster – Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorruft als das ältere Geschmacksmuster – Informierter Benutzer – Begriff
(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 6 Abs. 2 und 25 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 25-28)
4. Unionsmarke – Wirkungen der Unionsmarke – Rechte aus der Marke – Recht, die Benutzung der Marke zu verbieten – Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens ohne rechtfertigenden Grund, die die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt
(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 25 Abs. 1 Buchst. e; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 2 Buchst. d)
(vgl. Rn. 40)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Mai 2020 (Sache R 1553/2019-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen S. Tous und Zhejiang China-Best Import & Export |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die S. Tous, SL trägt die Kosten. |