Language of document : ECLI:EU:T:2021:424





Beschluss des Gerichts (Neunte Kammer) vom 8. Juli 2021 –
Mendes de Almeida/Rat

(Rechtssache T75/21)

„Nichtigkeitsklage – Institutionelles Recht – Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft – Verordnung (EU) 2017/1939 – Ernennung der Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft – Ernennung eines der von Portugal benannten Bewerber – Klagefrist – Beginn – Unzulässigkeit“

1.      Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Veröffentlichung oder Mitteilung – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung – Hilfscharakter – Veröffentlichung – Begriff

(Art. 263 Abs. 6 und 297 Abs. 2 Unterabs. 3 AEUV)

(vgl. Rn. 44, 54, 57)

2.      Gerichtliches Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Strikte Anwendung der Unionsvorschriften

(vgl. Rn. 56, 66, 68)

3.      Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Veröffentlichung oder Mitteilung – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung – Verspätete Klageerhebung

(Art. 263 Abs. 6 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 59 und 60)

(vgl. Rn. 58)

4.      Gerichtliches Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Entschuldbarer Irrtum – Begriff

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 45)

(vgl. Rn. 62, 63)

5.      Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Veröffentlichung der betreffenden Handlung – Verletzung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Fehlen

(Art. 263 Abs. 6 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47 und 52 Abs. 7)

(vgl. Rn. 67)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1117 des Rates vom 27. Juli 2020 zur Ernennung der Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft (ABl. 2020, L 244, S. 18), soweit mit diesem Herr Moreira Alves d’Oliveira Guerra ab dem 29. Juli 2020 für eine nicht erneuerbare Amtszeit von drei Jahren als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 13 zum Europäischen Staatsanwalt der Europäischen Staatsanwaltschaft ernannt worden ist.

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Der Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens hat sich erledigt.

3.

Der Zwischenstreitantrag des Rates hat sich erledigt.

4.

Frau Ana Carla Mendes de Almeida trägt die Kosten.