Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Nürnberg (Deutschland) eingereicht am 26. April 2022 - CK gegen Familienkasse Bayern Nord
(Rechtssache C-284/22)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Sozialgericht Nürnberg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: CK
Beklagte: Familienkasse Bayern Nord
Vorlagefrage
Ist Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/20041 (in Verbindung mit den Art. 18, 21 und 45 AEUV) so auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach ein Wanderarbeitnehmer, der ein der deutschen Einkommensteuer unterliegendes Einkommen erzielt, aber nicht in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht und nicht unbeschränkt in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, kein deutsches Kindergeld erhält?
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1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2004, L 166, S. 1).