Urteil des Gerichts vom 20. Dezember 2023 – The Mochi Ice Cream Company/EUIPO (my mochi)
(Rechtssache T-189/23)1
(Unionsmarke – Internationale Eintragung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke my mochi – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Werbeslogan – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Verordnung [EU] 2017/1001)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: The Mochi Ice Cream Company LLC (Vernon, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Zalewska Orabona)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 30. Januar 2023 (Sache R 1684/2022-2).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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1 ABl. C 189 vom 30.5.2023.