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Klage, eingereicht am 8. Januar 2024 – TU und BY/Parlament

(Rechtssache T-10/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: TU und BY (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidungen vom 9. und vom 28. März 2023 aufzuheben;

dem Parlament aufzutragen, ihnen den Bericht über die verwaltungsinterne Untersuchung zu übermitteln;

das Parlament zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20 000 Euro pro Kläger zu verurteilen;

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage gegen die Entscheidungen vom 9. und vom 28. März 2023, mit denen der Beratende Ausschuss Mobbing den Antrag der Kläger auf Zugang zum Bericht über die verwaltungsinterne Untersuchung von Belästigungen durch eine Abgeordnete zum Europäischen Parlament, denen sie im Rahmen ihrer Eigenschaft als akkreditierte parlamentarische Assistenten ausgesetzt gewesen seien, abgelehnt hat, wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Begründungsmängel.

Verstoß gegen Art. 24 des Beamtenstatuts der Europäischen Union, gegen die Beistandspflicht und gegen den Grundsatz der guten Verwaltung.

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