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Klage, eingereicht am 2. Januar 2024 – Kartroi/EUIPO – Luxvide Finanziaria per Iniziative Audiovisive e Telematiche (SANDOKAN)

(Rechtssache T1/24)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kartroi LLC (Orlando, Florida, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältin M. Baccarelli)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Luxvide Finanziaria per Iniziative Audiovisive e Telematiche SpA (Rom, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke SANDOKAN mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 109 567 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. September 2023 in der Sache R 20/20232

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

den am 9. Juni 2021 von der Luxvide Finanziaria per Iniziative Audiovisive e Telematiche SpA eingereichten Antrag auf Verfallserklärung der internationalen Marke Nr. 1 109 567 wegen Nichtbenutzung zurückzuweisen;

der Kartroi LLC die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie die in den vorausgegangenen Verfahren vor dem EUIPO und der Beschwerdekammer entstandenen Kosten zu erstatten.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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