Amtsblattmitteilung
Klage der Krüger GmbH & Co. KG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 6. September 2002
(Rechtssache T-273/02)
Verfahrenssprache
zu bestimmen gemäß Artikel 131 § 2 der Verfahrensordnung
- Sprache, in der die Klage verfaßt wurde: Deutsch
Die Krüger GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach (Deutschland), hat am 6. September 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.
Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt S. v. Petersdorff-Campen.
Weitere Partei vor der Beschwerdekammer war Calpis Co. Ltd., Tokio, Japan.
Die Klägerin beantragt,
- die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 25.6.2002, Aktenzeichen R 484/2000-1, aufzuheben;
- dem Amt die erstattungsfähigen Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Calpis Co., Ltd. (vormals The Calpis Food Industry Co., Ltd.)
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Die Wortmarke "CALPICO" für Waren der Klassen 29, 30 und 32 - Anmeldung Nr. 225169
Inhaber des im Widerspruchsverfahren
entgegengehaltenen Marken- oder
Zeichenrechts:Die Klägerin
Entgegengehaltenes Marken- oder
Zeichenrecht:Die deutsche Wortmarke "CALYPSO" für Waren der Klasse 32
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin
Klagegründe: - Verwechslungsgefahr zwischen den Marken im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1;
- Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20.12.1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1).