Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2012 – AD/Kommission
(Rechtssache F-117/12)
(Öffentlicher Dienst – Verspätung – Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AD (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, dem Partner des Klägers keinen diplomatischen Status zu gewähren, und der Entscheidung, bestimmte Reisekosten dieses Partners nicht zu übernehmen, und Klage auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
AD trägt seine eigenen Kosten.