Language of document : ECLI:EU:T:2013:375





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 11. Juli 2013 – Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones/HABM – MIP Metro (METRO)

(Rechtssache T‑197/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke METRO – Ältere Gemeinschaftsbildmarke GRUPOMETROPOLIS – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Recht auf ein faires Verfahren – Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Art. 75 und 76 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29-32)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Grad der Aufmerksamkeit der Verkehrskreise (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 33)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken METRO und GRUPOMETROPOLIS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 37, 38, 50, 51)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Ergänzender Charakter der Waren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40, 46)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerdekammern – Qualifizierung als Verwaltungsstellen des Amtes – Recht der Beteiligten auf ein faires „Verfahren“ – Fehlen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 61 bis 64) (vgl. Randnr. 54)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2012 (Sache R 2440/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones, SL und der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones, SL trägt die Kosten.