Klage, eingereicht am 8. Januar 2008 - Evets / HABM
(Rechtssache T-21/08)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evets Corporation (Irvine, USA) (Prozessbevollmächtigter: S. Ryan, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung R 604/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer vom 5. November 2007 aufzuheben;
festzustellen, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb der in Art. 78 Abs. 2 vorgesehenen Frist gestellt wurde;
die Sache zur Entscheidung über die Frage, ob bei der Verlängerung der betroffenen Marke die gebotene Sorgfalt beachtet wurde, an die Vierte Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Gemeinschaftsbildmarke "QWIK TUNE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 15 - Anmeldung Nr. 117 994.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Feststellung, dass die Marke als gelöscht gelte.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde und Feststellung, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als nicht gestellt gelte.
Klagegründe: Die Klagegründe und wesentlichen Argumente der Klägerin entsprechen denjenigen, die in der Rechtssache T-20/08, Evets/HABM (DANELECTRO), vorgetragen worden sind.
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