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Klage, eingereicht am 14. Januar 2008 - Quest Diagnostics / HABM - ALK-Abelló (DIAQUEST)

(Rechtssache T-22/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Quest Diagnostics Inc. (Teterboro, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Niebel)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ALK-Abelló A/S (Hørsholm, Dänemark)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2007 aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des HABM vom 11. Oktober 2006 aufzuheben;

der Streithelferin die Kosten des Klageverfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: ALK-Abelló A/S.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Gemeinschaftswortmarke "DIAQUEST" für Waren der Klassen 1, 5 und 42.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarken "QUEST DIAGNOSTICS" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 10, 16, 35, 39 und 42 - Anmeldungen Nrn. 2 402 980 und 1 958 589.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

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