Klage, eingereicht am 14. Januar 2008 - Quest Diagnostics / HABM - ALK-Abelló (DIAQUEST)
(Rechtssache T-22/08)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Quest Diagnostics Inc. (Teterboro, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Niebel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ALK-Abelló A/S (Hørsholm, Dänemark)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2007 aufzuheben;
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des HABM vom 11. Oktober 2006 aufzuheben;
der Streithelferin die Kosten des Klageverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: ALK-Abelló A/S.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Gemeinschaftswortmarke "DIAQUEST" für Waren der Klassen 1, 5 und 42.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarken "QUEST DIAGNOSTICS" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 10, 16, 35, 39 und 42 - Anmeldungen Nrn. 2 402 980 und 1 958 589.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.
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