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Beschluss des Gerichts vom 17. Juni 2010 - Jurašinović/Rat

(Rechtssache T-359/09)1

(Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Berichte der von der Europäischen Union in das Gebiet von Knin [Kroatien] entsandten Beobachter - Übergangsmaßnahme - Unzulässigkeit - Stillschweigende Zugangsverweigerung - Rechtsschutzinteresse - Nach Klageerhebung erlassene ausdrückliche Entscheidung - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ivan Jurašinović (Angers, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Beguin)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: C. Fekete und K. Zieleśkiewicz)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 17. Juni 2009, dem Kläger den Zugang zu den Berichten der vom 1. bis zum 31. August 1995 in Kroatien im Gebiet von Knin stationierten Beobachter der Europäischen Union und zu den als "ECMM RC Knin Log Reports" bezeichneten Unterlagen zu verweigern, sowie der auf einen Zweitantrag hin ergangenen stillschweigenden Entscheidung, den Zugang zu verweigern, und Klage auf Verurteilung des Rates, den elektronischen Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu gestatten

Tenor

Die Anträge von Ivan Jurašinović auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung des Rates der Europäischen Union, seinen Zweitantrag auf Zugang zu den Berichten der vom 1. bis zum 31. August 1995 in Kroatien im Gebiet von Knin stationierten Beobachter der Europäischen Union und zu den als "ECMM RC Knin Log Reports" bezeichneten Unterlagen abzulehnen, haben sich erledigt.

Im Übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.