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Klage, eingereicht am 14. März 2013 - Jiangsu Jiasheng Photovoltaic Technology/Kommission

(Rechtssache T-154/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Jiangsu Jiasheng Photovoltaic Technology Co., Ltd (Yixing, China) (Prozessbevollmächtigter: R. MacLean, Solicitor)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig zu erklären;

die im Schreiben vom 3. Januar 2013 enthaltene Entscheidung der Kommission, den Antrag der Klägerin auf Marktwirtschaftsbehandlung (im Folgenden: MWB) nicht mehr zu prüfen, für nichtig zu erklären;

der Beklagten und etwaigen Streithelfern die der Klägerin in diesem Verfahren entstandenen Kosten und Aufwendungen aufzuerlegen

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin folgende zwei Klagegründe geltend.

Die angefochtene Entscheidung sei deshalb für nichtig zu erklären, da die Kommission dadurch, dass sie gegen das Recht der Klägerin auf Vertrauensschutz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen und diese nicht beachtet habe, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe und infolgedessen rechtswidrig ohne rechtfertigenden Grund das Verfahren über den Antrag der Klägerin auf Marktwirtschaftsbehandlung im Rahmen einer Antidumpinguntersuchung eingestellt habe.

Die angefochtene Entscheidung sei deshalb für nichtig zu erklären, da die Kommission dadurch, dass sie durch die rechtswidrige Einstellung des Verfahrens über den MWB-Antrag der Klägerin gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und den Ausschluss der Rückwirkung des Unionsrechts verstoßen habe, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe und infolgedessen rechtswidrig ohne rechtfertigenden Grund das Verfahren über den Antrag der Klägerin auf Marktwirtschaftsbehandlung im Rahmen einer Antidumpinguntersuchung eingestellt habe.

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