Beschluss des Gerichts vom 18. März 2016 – CBM/HABM – ÏD Group (Fashion ID)
(Rechtssache T-536/15)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: CBM Creative Brands Marken GmbH (Zürich, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Lüken und J. Bärenfänger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: S. Hanne)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: ÏD Group (Roubaix, Frankreich)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Juli 2015 (Sache R 2472/2014-4) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der ÏD Group und der CBM Creative Brands Marken GmbH
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die CBM Creative Brands Marken GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
____________1 ABl. C 371 vom 9.11.2015.