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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Italienischen Republik gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Oktober 2004

(Rechtssache T-431/04)

(Verfahrenssprache: Italienisch)

Die Italienische Republik hat am 19. Oktober 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Die Klägerin beantragt,

die Anmerkung zu Nummer 103 des Anhangs I der Verordnung Nr. 1429/2004 der Kommission hinsichtlich der zeitlichen Beschränkung der Verwendung der Bezeichnung "Tocai friulano" bis zum 31. März 2007 für nichtig zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-417/04 (Regione Autonoma del Friuli Venezia Giulia / Kommission)1.

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1 - Noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht.