Klage, eingereicht am 8. April 2010 - Barilla/HABM - Brauerei Schlösser (ALIXIR)
(Rechtssache T-157/10)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Barilla G. e R. Fratelli SpA (Parma, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Colmano, G. Sironi und A. Vanzetti)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Brauerei Schlösser GmbH (Düsseldorf, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Januar 2010 in der Sache R 820/2009-2 aufzuheben;
den Widerspruch der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer gegen die Anmeldung der betreffenden Gemeinschaftsmarke zurückzuweisen;
hilfsweise die Rechtssache an den Beklagten zurückzuverweisen, damit er den Widerspruch zurückweist;
dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ALIXIR" für Waren u. a. der Klasse 32.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Wortmarke "Elixeer" für Waren der Klasse 32.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Marken bestehe.
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