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Klage, eingereicht am 28. Juni 2021 – Česká asociace satelitních operátorů/Kommission

(Rechtssache T-363/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Česká asociace satelitních operátorů z. s. (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Kubáč)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss der Europäischen Kommission vom 15. März 2021 über die staatliche Beihilfe SA.55805 (2020/FC) – Tschechische Republik – Verlängerung der Frequenzlizenzen der DTT-Netzbetreiber für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:

Offensichtlicher Beurteilungsfehler.

Nicht ordnungsgemäße Begründung des Beschlusses der Kommission.

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