Klage, eingereicht am 28. Juni 2021 – Česká asociace satelitních operátorů/Kommission
(Rechtssache T-363/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Česká asociace satelitních operátorů z. s. (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Kubáč)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
den Beschluss der Europäischen Kommission vom 15. März 2021 über die staatliche Beihilfe SA.55805 (2020/FC) – Tschechische Republik – Verlängerung der Frequenzlizenzen der DTT-Netzbetreiber für nichtig zu erklären;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:
Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
Nicht ordnungsgemäße Begründung des Beschlusses der Kommission.
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