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Klage, eingereicht am 20. Mai 2010 - Nike International Ltd/HABM - Intermar Simanto Nahmias (JUMPMAN)

(Rechtssache T-233/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Nike International Ltd (Beaverton, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt De Justo Bailey)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Intermar Simanto Nahmias (Einzelfirma), (Istanbul, Türkei)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelel) vom 11. März 2010 in der Sache R 738/2009-1 aufzuheben, soweit die Entscheidung Nr. B 1 326 299 der Widerspruchsabteilung für alle streitigen Waren bestätigt wurde;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen und

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen, falls sie dem Rechtsstreit beitritt.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "JUMPMAN" für Waren der Klasse 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Spanien eingetragene Wortmarke Nr. 2 657 489 "JUMP" für Waren der Klasse 25, eingetragene Gemeinschaftswortmarke Nr. 2 752 145 "JUMP" für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde hinsichtlich aller streitigen Waren stattgegeben, und die Anmeldung wurde in vollem Umfang zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer unzutreffend davon ausgegangen sei, dass zwischen den betreffenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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