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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. Juli 2010 - Alcoa Trasformazioni/Kommission

(Rechtssache T-177/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Vorzugstarife für die Lieferung von elektrischem Strom - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Alcoa Trasformazioni Srl (Portoscuso, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Siragusa, T. Müller-Ibold und F. Salerno)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und É. Gippini Fournier)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C(2009) 8112 definitivo der Kommission vom 19. November 2009 über die staatlichen Beihilfen C 38/A/2004 (ex NN 58/2004) und C 36/B/2006 (ex NN 38/2006), die die Italienische Republik der Alcoa Trasformazioni gewährt hat

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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