Language of document : ECLI:EU:T:2012:302





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. Juni 2012 –
Seven Towns/HABM (Darstellung von sieben Quadraten in unterschiedlichen Farben)

(Rechtssache T-293/10)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die sieben Quadrate in unterschiedlichen Farben darstellt – Zeichen, das eine Gemeinschaftsmarke sein kann – Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Eintragungsverfahren – Veröffentlichung der Anmeldung – Handlung, die keine Gewähr für die Eintragung der Marke bietet (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 37 und 39 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 33, 35‑36)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Entscheidung über die Beschwerde – Ausübung der Befugnisse des Prüfers durch die Beschwerdekammer – Verpflichtung zur Beachtung der Verteidigungsrechte (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 37 Abs. 3, Art. 64 Abs. 1 und Art. 75) (vgl. Randnrn. 42‑43)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Markenfähige Zeichen – Farben oder Farbkombinationen – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 4) (vgl. Randnr. 50)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. April 2010 (Sache R 1475/2009‑1) über die Anmeldung eines Zeichens, das sieben Quadrate in unterschiedlichen Farben darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.