Klage, eingereicht am 7. September 2016 – Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank/SRB
(Rechtssache T-645/16)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG (Bregenz, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Eisenberger)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Decision des Single Resolution Boards, anscheinend vom 15. April 2016, für nichtig zu erklären, dies zumindest in dem Umfang, in dem diese Decision die Klägerin betrifft;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
Erster Klagegrund: Eklatante Verletzung wesentlicher Formvorschriften aufgrund mangelnder (vollständiger) Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung
Zweiter Klagegrund: Eklatante Verletzung wesentlicher Formvorschriften aufgrund mangelnder Begründung der angefochtenen Entscheidung
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