Language of document : ECLI:EU:T:2016:329





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 1. Juni 2016 –

Mega Brands/EUIPO – Diset (MAGNEXT)

(Rechtssache T‑292/12 RENV)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MAGNEXT – Ältere nationale Wortmarke MAGNET 4 – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 17, 18, 38)

2.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken MAGNEXT und MAGNET 4 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 20, 30, 36, 42)

3.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 23, 24, 31, 34)

4.                     Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 3) (vgl. Rn. 44)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. April 2012 (Sache R 1722/2011‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Diset und Mega Brands International, Luxemburg, Zweigniederlassung Zug

Tenor

1.

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 24. April 2012 (Sache R 1722/2011‑4) wird aufgehoben.

2.

Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Mega Brands International, Luxemburg, Zweigniederlassung Zug.