Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der ReckittBenckiser N.V. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 4. Januar 2005

(Rechtssache T-3/05)

Verfahrenssprache: Englisch

Die ReckittBenckiser N.V., Hoofddorp (Niederlande), hat am 4. Januar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt G. S. P. Vos.

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM aufzuheben;

die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 155 712 zur Eintragung zuzulassen;

dem Amt gemäß Artikel 87 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Dreidimensionale Marke in Form einer rechteckigen, weiß-blauen Tablette mit ovalem rotem Zentralstück für Waren der Klassen 1 und 3 (chemische Erzeugnisse für industrielle Zwecke; Bleichmittel und andere Waschmittel, Geschirrspülmittel usw.) - Anmeldung Nr. 1 156 595.
Entscheidung des Prüfers:Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates.

____________