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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 27. August 2008 - Peek & Cloppenburg und van Graaf/HABM - Thailand (Thai Silk)

(Rechtssache T-361/08)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerinnen: Peek & Cloppenburg (Hamburg, Deutschland) und van Graaf GmbH & Co. KG (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. von Bomhard, A. Renck, T. Dolde und J. Pause)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Thailand

Anträge der Klägerinnen

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Nr. R 1677/2007-4 vom 10. Juni 2008 aufzuheben, und

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Thailand

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Bildmarke "Thai Silk" unter Angabe der Farben "dunkelblau und weiß" für Waren der Klassen 24 und 25 (Anmeldung Nr. 4 099 297).

Inhaberinnen des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die Klägerinnen

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Darstellung eines Pfaus in schwarz und weiß für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr aufgrund des ähnlichen Gesamteindrucks bestehe.

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