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Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013 - Gollnisch/Parlament

(Verbundene Rechtssachen T-346/11 und T-347/11)

(Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Beschluss zur Aufhebung der Immunität - Tätigkeit ohne Zusammenhang mit der Funktion als Abgeordneter - Verfahren zur Aufhebung der Immunität - Beschluss, die Vorrechte und Befreiungen nicht zu schützen - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bruno Gollnisch (Limonest, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Dubois)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: R. Passos, D. Moore und K. Zejdová)

Gegenstand

Zum einen Klage auf Nichtigerklärung des am 10. Mai 2011 vom Parlament erlassenen Beschlusses zur Aufhebung der Immunität des Klägers sowie auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens und zum anderen Klage auf Nichtigerklärung des am 10. Mai 2011 vom Parlament erlassenen Beschlusses, die Befreiungen des Klägers nicht zu schützen, sowie auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens

Tenor

Die Nichtigkeitsklage und die Schadensersatzklage in der Rechtssache T-346/11 werden abgewiesen.

Die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-347/11 ist erledigt.

Die Schadensersatzklage in der Rechtssache T-347/11 wird abgewiesen.

Herr Bruno Gollnisch trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in den Rechtssachen T-346/11 und T-347/11.

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1 - ABl. C 252 vom 27.8.2011.