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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação de Coimbra (Portugal), eingereicht am 10. August 2020 – Liberty Seguros, SA/DR

(Rechtssache C-375/20)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal da Relação de Coimbra

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Liberty Seguros SA

Rechtsmittelgegner: DR

Beteiligte: Fundo de Garantia Automóvel, VS, FN, JT, Seguradoras Unidas, SA

Vorlagefrage

Steht das Unionsrecht und insbesondere die Richtlinie 2009/103/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates einer nationalen Regelung entgegen, die es gestattet, den geschädigten Dritten und dem Fundo do Garantia Automóvel die Nichtigkeit eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags entgegenzuhalten, die sich aus dem Umstand ergibt, dass der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrzeug zur entgeltlichen, geheimen und rechtswidrigen Beförderung von Personen und Waren verwendet und dass er dem Versicherungsunternehmen diesen Zweck verschwiegen hat? Wäre die Antwort dieselbe, wenn die Passagiere sich des heimlichen und rechtswidrigen Charakters der Beförderung bewusst gewesen wären?

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1 Richtlinie 2009/103/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (ABl. 2009, L 263, S. 11).