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Amtsblattmitteilung

 

Klage des José Lloris Maeso gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 29. Juni 2002

(Rechtssache T-165/02)

(Verfahrenssprache: Spanisch)

José Lloris Maeso, wohnhaft in Valencia (Spanien), hat am 29. Juni 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Julián Bosch Abarca.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/A/10/01 (Recht) vom 2. Mai 2002 aufzuheben und ihn zum nächsten Abschnitt des genannten Auswahlverfahrens zuzulassen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die mit Schreiben vom 2. Mai 2002 mitgeteilte Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/A/10/01 (Recht), mit der einer der Vorauswahltests des Auswahlverfahrens, und zwar der Test a, mit weniger als der für die weitere Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens verlangten Mindestpunktzahl benotet worden sei.

Der Kläger macht insoweit einen Irrtum bei der Korrektur des genannten Tests a geltend.

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